360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Transkript

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00:00:00: Herz bekommen zur meiner neuen Folge zum 360° Steuerberatungs und Finanzenpodcast für Heilberufe.

00:00:08: Ein wesentlicher Teil unserer täglichen Arbeit ist es Ihnen als unserem Kunden Hinweise Hilfestellung zu geben wie Sie Ihre Mitarbeiter also ihre Praxismitarbeiter.

00:00:21: Motivieren in der Regel über finanzielle Aspekte aber natürlich auch über sonstige Dinge.

00:00:29: Heute möchte ich Sie über eine relativ neu hinzukommende Variante,

00:00:35: ja informieren und zwar geht es um das Dienstfahrrad

00:00:41: ist deswegen relativ neue und interessante weil hier erstmalig eben die sogenannten E-Bikes E-Fahrräder eben betroffen sind.

00:00:53: Ja das Schöne an der Sache ist die Information die ich ihn jetzt für die Perspektive Arbeitnehmer mitteile gelten.

00:01:03: Ebenfalls für Sie als Unternehmer als Praxisinhaber ja Fahrradfahren Fahrradfahren hält fit wie Du wissen das weiß eben auch der Gesetzgeber und unterstützt die sportlichen Aktivitäten ihrer Mitarbeiter.

00:01:18: Seit dem ersten 12.09 ist die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrrads Steuer und das ist wichtig und sozialversicherungsfrei.

00:01:30: Auch für die Fahrten zwischen der Wohnungs Arbeitnehmers und seiner ersten Tätigkeitsstätte das heißt also in der Regel ihrer Praxis muss nichts versteuert werden.

00:01:41: Darf ich vieles origens keine Rolle ob der Arbeitgeber also ob sie das Fahrrad kaufen oder leasen,

00:01:47: im Unterschied zu einer Lohnerhöhung kommt der Vorteil aus dieser Überlastung eines Dienstfahrrad sogar eins zu eins beim Arbeitnehmer an.

00:01:56: Bei der Lohnerhöhung ja wissen wir wenn Sie die Mitarbeiter 100 € brutto mehr geben kommt oftmals nur die Hälfte im Netto an.

00:02:07: Das verhält sich beim E-Fahrrad oder so bei dem Dienstfahrrad eben komplett anders zu dem ist es so dass sie als Arbeitgeber.

00:02:16: John Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung einsparen der er entfällt weil Steuer und sozialversicherungsfrei.

00:02:26: Die beschrieben Steuerfreiheit gilt leider nur wenn sie als Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum normalen Arbeitslohn zur Verfügung stellen verzichtet der Arbeitgeber hingegen auf einen Teil seines Bruttolohns.

00:02:41: Heißt also Entgeltumwandlung damit er das Dienstfahrrad nutzen darf ist dieser geldwerte Vorteil wie bisher leider Steuer und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

00:02:56: Eine Zuzahlung aus dem Nettolohn z.b. zu den Leasingraten kann die doch damit kombiniert werden und ist für die steuerfrei dann wiederum unschädlich.

00:03:06: Interessant ist nun für welche Jahr genauen Fahrräder das gilt ob E-Bike Mountainbike oder ein ganz normales Fahrrad die Begünstigung gilt nahezu immer.

00:03:18: Bei den sogenannten E-Bikes,

00:03:22: ist für den Arbeitnehmer auch der von Ihnen als Arbeitgeber gestellte Ladestrom bzw die betriebliche Ladevorrichtung steuerfrei,

00:03:32: einzige Ausnahme und da muss man schon fachlich versiert sein bzw sich Rat beim Händler holen einzige Ausnahme sind Fahrräder die als sogenanntes Kraftfahrzeug zugelassen sind,

00:03:44: das sind dann wohl Fahrräder Elektrofahrräder deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 kmh pro Stunde unterstützt.

00:03:52: Da sollten Sie also dringend Rat bei dem Händler Ihres Vertrauens einholen für diese E-Bikes gelten für die Bewertung des geldwerten Vorteils die Regel der sogenannten Dienstwagenbesteuerung.

00:04:06: Anschaffungen im Zeitraum zwischen 2019 also ab diesem Jahr bis 2021 werden hierbei glücklicherweise durch die neue Regelung für Elektro und Hybridfahrzeuge begünstigt.

00:04:20: Dass die sogenannte 0,5% Regelung sie kennt vielleicht die sogenannte Ein-Prozent-Regelung das ist der Normalfall für ja normale PKW,

00:04:31: in dem besagten Zeitraum 2019 bis 2021 werden ja in der Regel insbesondere die Elektrofahrzeuge nochmals begünstigt.

00:04:40: Ist eine ganz klare politische Marschrichtung des Gesetzgebers der wie wir nun seit einigen Monaten wissen die Elektromobilität ob sie nun sinnvoll ist oder nicht sinnvoll ist da bin ich kein Experte,

00:04:53: wie sie einfach vor ihren eigens erwähnt bereits der Hinweis dass auch Sie als Unternehmer als Praxisinhaber dieses betriebliche Fahrzeug steuerfrei nutzen können.

00:05:03: Das gilt gleichermaßen für sie wie gesagt wie auch für den Arbeitnehmer auch sie müssen für die private Nutzung des Fahrrads keine Privatentnahme versteuern ganz wichtig.

00:05:15: Viele Arbeitgeber viel Unternehmer leasen seit Jahren dienstfahrräder ist also nichts Neues neues vielleicht das Thema E-Bike aber Dienstfahrrad als solche sie nicht neu,

00:05:27: und wo lassen sie an ihre Arbeit nehme auch zur privaten Nutzung üblicherweise lief das bisher im Wege der entgeltumwandlungen in diesen,

00:05:36: ich bin's mal Altfälle kann die arbeitsvertragliche Vereinbarung auch bei laufenden Leasingverträgen geändert und das Dienstfahrrad künftig zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.

00:05:48: Der Leasingvertrag zwischen Ihnen als Arbeitgeber und dem Leasingunternehmen muss nicht angepasst werden in vielen Fällen.

00:05:57: Er sucht ihr Arbeitnehmer ein bisher von ihm genutztes Leasing Fahrrad Fahrrad nach Ablauf der Leasingvertrag Zeit von ihnen,

00:06:07: ja zahlt der Arbeitnehmer ihn dafür allerdings weniger als 40% der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers bei der erstmaligen Inbetriebnahme,

00:06:17: muss in der Regel ein sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden als auch da gilt es aufzupassen in welcher Höhe sie einen Verkauf vereinbaren.

00:06:27: Zwischen ihnen und ihrem Arbeitnehmern der Hinweis den ich eben schon gebracht habe ist ganz aktuell.

00:06:35: Die Steuerfreiheit von dienstfahrrädern hat er da einen Haken im sie gilt zumindest vorerst nur für drei Jahre.

00:06:43: Ob die private Nutzung ab 2022 dann wieder steuerpflichtig wird ist derzeit unklar.

00:06:51: Daheim eine Empfehlung handeln Sie schnell wenn Sie die aktuelle Steuerfreiheit nutzen möchten.

00:06:57: Ja wenn Sie Fragen zu diesem Thema Dienstfahrrad haben wie immer nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten die ich Ihnen den Shownotes angebe.

00:07:05: Insel Beratung ist sicherlich immer notwendig in Einzelfällen es gibt zu viele Details die beachtet werden müssen da hätte zögern Sie bitte nicht bei Unklarheiten bei Fragen,

00:07:18: wenden sich an mich ich helfe Ihnen gerne alles klar dann bist du nächsten Mal tschüss.

Über diesen Podcast

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf.

Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue.

Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.

von und mit Steuerberater Carsten Sambale-Becker

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