360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Höherer Umweltbonus für E-Autos

Höherer Umweltbonus für E-Autos

Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf Elektromobilität. Nach eigenen Aussagen müssen dafür sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden. Doch beim Kraftfahrzeug-Bundesamt sind noch nicht einmal eine Million Elektrofahrzeuge erfasst. Dafür gibt es verschiedene Ursachen:

die noch zu geringe Reichweite mit einer Akkuladung
die im Land vorhandene Ladeinfrastruktur und
die hohen Anschaffungspreise.

Der Staat gewährt daher bereits seit 2016 eine Kaufprämie, den sogenannten Umweltbonus. Dieser wird hälftig von den Autoherstellern und vom Bund finanziert. Um einen noch größeren Kaufanreiz zu schaffen, wurde der Umweltbonus nun erhöht. Er wurde um 50 % aufgestockt und beträgt nun einmalig für ein reines Elektrofahrzeug insgesamt 6.000 Euro (3.000 Euro vom Bund und 3.000 Euro vom Hersteller) und 4.500 Euro für ein Hybridfahrzeug (2.250 Euro vom Bund und 2.250 Euro vom Hersteller).

Ist der vermietete Parkplatz nur eine Nebenleistung zur gemieteten Wohnung?

Besonders in Großstädten ist die Parkplatznot groß. Daher verlangen Bauverordnungen der Gemeinden und Städte, dass beim Bau von Wohnungen auch für ausreichend Parkplätze für den ruhenden Verkehr gesorgt wird. Verständlich, dass der Vermieter möglichst beides – Wohnraum und Parkplatz – vermieten möchte. Auch für den Mieter ist es gut, wenn der Vermieter einer Wohnung auch einen Parkplatz in räumlicher Nähe zur Wohnung anbietet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt sich hierbei die Frage: In welcher Beziehung stehen der Wohnungsmietvertrag und der Parkplatzmietvertrag? Ist es eine einheitliche Leistung, die umsatzsteuerlich einheitlich behandelt werden muss?

Vorsicht beim Verkauf von geerbten Grundstücken

Grundstücke gehören oftmals zum Erbe von Kindern nach dem Tod der Eltern. In vielen Fällen wird das elterliche Grundstück aber auch schon zu Lebzeiten den Kindern unentgeltlich oder gegen Einräumung eines Wohnrechtes übereignet. Eltern können einem Kind ein Grundstück bis zu einem Wert von 800.000 Euro sogar erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen, denn es gibt persönliche Freibeträge, d. h. jeder Elternteil kann einem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Dabei sind allerdings alle unentgeltlichen Erwerbe des jeweiligen Elternteils innerhalb der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen. Den Freibetrag gibt es somit alle 10 Jahre aufs Neue.

Künstlersozialabgabe

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse.

Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden durch einen Zuschuss des Bundes und durch eine Künstlersozialabgabe aller Unternehmen einschließlich staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Stellen erbracht, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen oder verwerten (Verwerter).

Nicht nur die Nachzahlungen zur Künstlersozialkasse können für den Unternehmer teuer werden. Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
geahndet werden kann. Seit 2015 gibt es noch mehr Kontrollen. Neben der Deutschen Rentenversicherung, die bereits seit 2007 regelmäßig auch den Bereich der Künstlersozialabgabe prüft, wird auch die Künstlersozialkasse Prüfungen vornehmen. Zudem hat die Künstlersozialkasse eine Prüfgruppe eingerichtet, die branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durchführt.

PKW-Nutzung durch Unternehmer

Pkw werden von Unternehmern in der Regel sowohl betrieblich als auch privat genutzt. Für die steuerliche Berücksichtigung ist entscheidend, wie das Fahrzeug tatsächlich verwendet wird und gegebenenfalls, welche Entscheidungen zur betrieblichen bzw. unternehmerischen Zuordnung des Fahrzeugs getroffen wurden.

Notfallvorsorge

Laut Studien zur Unternehmensnachfolge verlaufen ein Viertel aller Unternehmensnachfolgen nicht planmäßig. Lediglich in jedem zweiten Unternehmen der Gruppe KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gibt es ausreichende Vertretungsregelungen und nur bei jedem vierten KMU besteht eine ausreichende
Nachfolgeregelung (Quelle: Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung
Bonn, in: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2014 bis 2018, Daten und Fakten Nr. 11, Institut für Mittelstandsforschung, Bonn, 2013).

Die Problematik des Notfallmanagements wird gerne verdrängt. Umso tragischer ist es dann, wenn die Unternehmensnachfolgen durch Tod und Krankheit erfolgen – ohne jede entsprechende Vorplanung.

Ein Notfallordner kann helfen, solche Situationen in den Griff zu bekommen. Es gibt dabei nicht „den“ allgemeinen und richtigen Notfallordner, der für jedes Unternehmen passt. Der Notfallordner muss vielmehr bedarfsgerecht vorbereitet werden und stets aktuell sein.

Kleinunternehmergrenze wird angehoben

Immer öfter umfasst das Leistungsspektrum von (Zahn)Ärzten, Therapeuten und ambulanten Pflegediensten umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Umsatzsteuer fällt allerdings nur an, wenn die steuerpflichtigen Umsätze im Vorjahr mehr als 17.500 Euro betrugen oder im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 Euro betragen werden (Kleinunternehmerregelung). Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III wird die Kleinunternehmergrenze ab 2020 auf 22.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Unternehmer im Jahr 2020 keine Umsatzsteuer ausweisen, anmelden und abführen müssen, wenn die (grundsätzlich) umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Jahr 2019 den Betrag von 22.000 Euro und in 2020 voraussichtlich 50.000
Euro nicht übersteigen.

Vorsicht bei Honorartätigkeiten im Pflegebereich

Pflegefachkräfte fehlen im ambulanten wie auch im stationären Bereich allerorts. Bei temporären Engpässen werden besonders gern Honorarkräfte eingesetzt, die meist zeitlich auf Tage oder wenige Wochen befristet tätig werden. Ihre Dienste werden individuell vereinbart und der Stundenlohn liegt in der Regel deutlich über dem Arbeitsentgelt einer vergleichbar eingesetzten angestellten Pflegefachkraft. Doch auch wenn die Pflegekräfte für verschiedene Auftraggeber und mit individuell vereinbarten Diensten tätig werden, sind sie nicht automatisch selbständig im Sinne des Sozialversicherungsrechts.

BWA bei Honorarsteigerungen wichtiger denn je

Auch für Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden bringt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Bereits zum 1. Juli wurden die Preise für Heilmittelleistungen bundeseinheitlich auf den jeweiligen Höchstpreis angehoben. Damit stiegen auch ihre Honorare deutlich an, im 2. Halbjahr 2019 um durchschnittlich 24 %. Ab dem 1. Juli 2020 soll es nur noch einen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für jeden Heilmittelbereich geben. Diese handeln der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer aus. Individuell ausgehandelte Verträge werden damit ungültig.
Mit Umsatzrendite Rentabilität beurteilen

Mehr Honorar bedeutet zunächst mehr Umsatz. Doch wie wirkt sich die Honorarsteigerung auf den Gewinn aus?