Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthält auch einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Innerhalb von drei Jahren können insgesamt 20 % der Sanierungsaufwendungen von der Einkommensteuer abgezogen werden, wobei die Investitionssumme je Objekt auf 200.000 Euro begrenzt ist.