360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer

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Nachhaltig Mobilität fördern und Mitarbeiter binden – diese zwei Ziele lassen sich für Arbeitgeber bei der Überlassung von E-Bikes an Mitarbeiter gut verbinden. Auch steuerlich gibt es dafür einige Anreize.

Coronahilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

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Bei den Corona-Wirtschaftshilfen (insbesondere Soforthilfen von Bund und Ländern, Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe) handelt es sich in der Regel um nicht rückzahlbare Zuschüsse, soweit die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese führen bei den Unternehmen zu Betriebseinnahmen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind und der Besteuerung unterliegen.

Grundsteuerwert kann sich ändern

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In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet und festgesetzt werden kann und dann ab 2025 in neuer Höhe zu zahlen ist. Allerdings sind viele Eigentümer dieser Pflicht noch immer nicht nachgekommen. So fehlen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen noch ca. 770.000 Erklärungen. Nachdem die Finanzämter in den letzten Monaten Erinnerungs- und Mahnschreiben verschickt haben, müssen betroffene Eigentümer jetzt mit Schätzbescheiden des Finanzamtes und auch mit Verspätungszuschlägen rechnen.

Dienstreisen mit dem Fahrrad

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Wer dienstlich unterwegs ist, kann grundsätzlich seine Fahrtkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.

Lohnkostenoptimierung

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Gerade in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels ist es wichtig, gute und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen und dann auch im Team zu halten. Ausschlaggebend ist neben einem freundlichen Betriebsklima und guten Arbeitsbedingungen in erster Linie das Gehalt. Doch oft sorgt die erste Gehaltsabrechnung nach einer Lohnerhöhung beim Mitarbeiter für Ernüchterung, weil ein Großteil der versprochenen Summe für Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurde. Und auch für den Unernehmer wird es teuer, da zu jeder Gehaltserhöhung noch 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung on top kommen.

Doch warum mehr Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, als unbedingt nötig?

Besser sind klug ausgewählte und kombinierte Sachleistungen zur Gehaltsergänzung, mit denen sich attraktive Vergütungspakete schnüren lassen, die den Mitarbeiter dabei auch noch sinnvoll entlasten. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen sind regelmäßig nicht begünstigt.

Digitale Offensive der Finanzverwaltung

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Bereits seit vielen Jahren verschärft die Finanzverwaltung schrittweise die Anforderungen, die in Betriebsprüfungen zu erfüllen sind. Die Prüfungen werden immer digitaler. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass den in der Vergangenheit formulierten Vorgaben jetzt auch tatsächliche Prüfungen folgen. Es ist also höchste Zeit zu prüfen, ob Ihr Unternehmen auf die neue Zeit bestmöglich vorbereitet ist.

Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden

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Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen, insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum 26. Ok-tober 2022 bis 31. Dezember 2024. Arbeitnehmer können die IAP damit brutto für netto vereinnahmen und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten. Wichtig ist, dass die Zahlungen der IAP zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandungen sind nicht begünstigt. Die Zahlungen müssen einen Inflationsbezug haben, ein Nachweis der tatsächlichen Betroffenheit des Arbeitnehmers von der Inflation ist jedoch nicht erforderlich. Die Zahlungen sind lediglich im Lohnkonto als IAP aufzuzeichnen. Dennoch steckt der Teufel wie sooft im Detail, wie auch die bereits mehrfach aktualisierten FAQ des Bundesfinanzministeriums zur IAP zeigen. Damit es bei einer späteren Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte folgendes beachtet werden.

Studentenjobs während der Semesterpause

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Nach den Vorlesungen und Prüfungen des Sommersemesters starten die Studierenden nun in die Semesterpause. Neben einer Phase der Erholung ist dies auch die Zeit, um die Urlaubskasse aufzubessern und sich ein kleines finanzielles Polster für das nächste Semester zu schaffen. Angesichts der Personalknappheit in fast allen Branchen werden Studierende jedoch nicht nur während der Semesterpause, sondern auch gern während des Semesters eingestellt.

Erholung von der Arbeit

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Die Ferien- und damit Reisezeit ist in vollem Gange. Doch auch vor den Urlaubsangeboten macht die Inflation nicht halt. Umso mehr freuen sich Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber die Urlaubskasse etwas aufbessert. Das geht nicht nur durch steuerpflichtiges Urlaubsgeld, sondern auch durch Erholungsbeihilfen, die für den Arbeitnehmer sogar steuerfrei bleiben.

Härtefallhilfen für Privathaushalte jetzt beantragen

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Während Gas- und Fernwärmekunden sich schon über eine Entlastung bei den Energiekosten freuen konnten, schauten Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern bislang in die (Ofen)Röhre. Doch auch hier gibt es gute Nachrichten. Bund und Länder haben sich auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte geeinigt.

Über diesen Podcast

Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf.

Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue.

Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.

von und mit Steuerberater Carsten Sambale-Becker

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