360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Fit in die Zukunft

Fit in die Zukunft

Gesundheitsförderung wird von Unternehmen oft als Privatsache der Arbeitnehmer abgetan. Doch das ist zu kurz gedacht. Denn gesunde Mitarbeiter machen ein Unternehmen leistungsfähiger. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und stellt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb bis zu einem Betrag von 600 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Unternehmen erhalten Eigenkapitalzuschuss neben der Überbrückungshilfe III

Für die aktuellen Lockdown-Monate (November 2020 bis Juni 2021) werden Unternehmen mit der Überbrückungshilfe III finanziell unterstützt. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen einen Fixkostenzuschuss in Höhe von 40, 60 oder 100 Prozent der angefallenen Fixkosten. Die Höhe ist dabei vom Umsatzrückgang in jedem einzelnen Monat abhängig.

Durchführung von Corona-Schnelltests

Hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Corona-Schnelltests gibt es neue Informationen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geht unter Punkt X.20 der nun überarbeiteten FAQ „Corona“ (Steuern), Stand 26.04.2021, (FAQ „Corona“ (Steuern) (bundesfinanzministerium.de)) auf dieses Thema ein.

Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn?

Als Sachbezüge werden ab 2020 nur noch Gutscheine und Geldkarten (Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen.

Konsequente Kassenprüfungen ab April 2021 zu erwarten

Bereits seit dem 1. Januar 2020 verlangt der Gesetzgeber zum Schutz vor Manipulationen die Verwendung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in elektronischen Kassensystemen. Da es aber technische Verzögerungen und Lieferprobleme bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben gab, gewährten Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer in der Vergangenheit mehrere Fristverlängerungen. Doch am 31. März 2021 ist nun auch die letzte Frist für die Nachrüstung elektronischer Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgelaufen. Unternehmen müssen daher damit rechnen, dass die Finanzverwaltung ab Anfang April 2021 Kassensysteme im Rahmen einer Kassennachschau oder einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung nicht mehr kulant und entgegenkommend, sondern eher konsequent und ausführlich prüfen wird.

ETL Studie – Lohnvergleich in der Pflegebranche

Am 9. April ist unsere Studie ETL ADVISION Lohnvergleich in der Pflegebranche erschienen. Hintergrund ist der gravierende Fachkräftemangel, der in der Pflege nicht erst seit Corona herrscht. Fast jeder Pflegedienst ist auf der Suche nach qualifiziertem Personal und die Krise hat das Ringen um gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege jedoch noch einmal verschärft. Nun setzen sich Unternehmen durch, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben guten Entwicklungsmöglichkeiten und einem angenehmen Arbeitsklima vor allem attraktive Verdienstmöglichkeiten bieten. Damit sich eine Pflegekraft für einen Betrieb entscheidet, muss dieser in der Regel mehr bieten, als die zu zahlenden gesetzlichen Pflegemindestentgelte.

Lieferung von COVID-19-Impfstoffen, -Testkits und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Werden Ärzte, Apotheker, pharmazeutisches Personal (pharmazeutisch technische Assistenten) oder allgemein Mitarbeiter aus dem heilberuflichen Bereich für Impf- oder Testzentren tätig, stellen sich einige Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser Leistungen. Auch der Handel mit Impfstoffen und Testkits sowie die selbständige Durchführung von Impfungen oder Tests ist steuerlich noch nicht eindeutig geklärt.

Diese Folge gibt einen ersten Überblick, was in diesem Zusammenhang alles zu beachten ist.

Entgelte für Künstlersozialabgabe 2020 sind bis 31. März 2021 zu melden

Eine aktuelle Webseite, Visitenkarten und Briefbögen im modernen Design gehören zur Grundausstattung eines jeden Unternehmens. Kaum ein Unternehmer denkt sofort an die Künstlersozialkasse, wenn er einen selbständigen Grafiker oder Webdesigner damit beauftragt? Dabei könnte all das schon ausreichen, um die Künstlersozialkasse (KSK) auf den Plan zu rufen. Denn künstlersozialabgabepflichtig sind alle Unternehmer, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke nutzen und für ihr Unternehmen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.