Gute Nachrichten für werdende Eltern
Eltern, die ihren Nachwuchs zu Hause betreuen und deshalb zeitweise keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur eine Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden ausüben, können Elterngeld beziehen. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Zusätzliche Einkünfte, das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld sowie Einkommensersatzleistungen, wie Kranken- oder Arbeitslosengeld werden auf das Elterngeld angerechnet und mindern dieses. Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.