360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Gute Nachrichten für werdende Eltern

Gute Nachrichten für werdende Eltern

Eltern, die ihren Nachwuchs zu Hause betreuen und deshalb zeitweise keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur eine Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Wochenstunden ausüben, können Elterngeld beziehen. Es beträgt zwischen 65 % und 67 % des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat. Zusätzliche Einkünfte, das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld sowie Einkommensersatzleistungen, wie Kranken- oder Arbeitslosengeld werden auf das Elterngeld angerechnet und mindern dieses. Mindestens werden jedoch 300 Euro monatlich gezahlt.

Benefits für Mitarbeiter

Die Corona-Krise hat bereits weitreichende Fol-
gen in allen Bereichen des Lebens hinterlassen.
Eine Ausnahmesituation für alle, gerade in der
Gesundheitsbranche. Wie Sie sich als Unterneh-
mer bei Ihrem Team bedanken können.

Kinderbonus und Entlastungsbetrag

Für Familien mit Kindern waren die Einschränkungen während des Lockdown besonders schwer zu verkraften. Neben Homeoffice waren Kinderbetreuung und Homeschooling an der Tagesordnung. Und die Familien haben es gemeistert. Mit einem finanziellen Zuschuss in Form eines Kinderbonus möchte die Bundesregierung diese Leistungen würdigen.

Betriebliche Fortbildung und Persönlichkeitsbildung

Man lernt nie aus und so ist Weiterbildung für den beruflichen Erfolg eines jeden Einzelnen, aber auch für den Unternehmenserfolg immens wichtig. Doch nicht nur umfassendes Faktenwissen und Können sind notwendig, auch sogenannte weiche Faktoren, wie Teamfähigkeit, kommunikative Interaktionsfähigkeit oder die Konzentration auf eine Sache sind wichtige Persönlichkeitseigenschaften, die den Erfolg mitbestimmen. Zudem fördern betriebliche Weiterbildungsangebote auch die Motivation und Leistung der Mitarbeiter. Gute Weiterbildungsangebote haben natürlich auch ihren Preis. Allerdings können die Kosten in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.

Doch gerade Bildungsangebote, die überwiegend auf die Ausbildung und Entwicklung der "weichen" Faktoren und damit auf die allgemeine Entwicklung der Persönlichkeit zielen, sorgen beim Finanzamt immer wieder für Streit, wenn es um die Abziehbarkeit der Seminarkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geht.

Ausbildungsprämie

Schulabgänger haben es aktuell schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Doch auch so mancher Auszubildende bangte in den letzten Monaten um seinen Ausbildungsplatz. Viele Ausbildungsbetriebe mussten durch die COVID19-Pandemie Kurzarbeit einführen und sind in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Gerade diese wirtschaftlichen und/oder finanziellen Sorgen veranlassen Unternehmer, aktuell keine Ausbildungsplätze anzubieten und vorerst keine eigenen Fachkräfte auszubilden.

Hier will die Bundesregierung mit ihrem Konjunkturprogramm "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" gegensteuern. Die Auswirkungen der Corona-Krise sollen nicht zu Lasten junger Menschen gehen, die am Beginn ihres beruflichen Lebensweges stehen. Daher sollen Unternehmen mit einer Ausbildungsprämie unterstützt werden, die bereit sind, junge Menschen auszubilden. Die Eckpunkte für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 verabschiedet. Derzeit werden die Förderrichtlinien erarbeitet.

Elektromobilität

Elektro- und Hybridfahrzeuge sind in der Regel in der Anschaffung deutlich teurer als Benzin-/ Dieselfahrzeuge. Um diese Fahrzeuge zu fördern, gibt es diverse steuerliche Programme. Um was es sich hierbi handelt, erfahren SIe in der heutigen Folge.

Corona-Prämie für Pflegebeschäftigte

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sind während der Corona-Pandemie besonders belastet. Als Anerkennung erhalten Sie eine Sonderleistung (Corona-Prämie). Dies regelt Artikel 5 des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Das Gesetz wurde am 19.05.2020 vom Bundesrat beschlossen und am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Steuervorauszahlungen prüfen

Am 10. Juni 2020 war es wieder soweit. Die Steuervorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für das 2. Quartal wurden fällig. Doch um die Liquidität vieler Unternehmen ist es dieser Tage aufgrund der Corona-Pandemie noch immer nicht gut bestellt. Zumal die Berechnung der Vorauszahlungsbeträge auf Basis des letzten Jahresabschlusses und somit unter ganz anderen Umständen erfolgte, als unter den momentanen Gegebenheiten.

Sonderfolge zum Konjunkturpaket

Am 3.6.2020 trat unsere Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel in Berlin spätabends vor die Kameras und verkündete das bislang größte (in Geld gemessen) Konjunkturpaket Deutschlands. Vielleicht haben auch Sie diese Pressekonferenz verfolgt. Gerne informiere ich Sie auf diesem Wege über die aus meiner Sicht interessantesten Maßnahmen. Nach meiner Einschätzung enthält der Entwurf sehr viele sinnvolle Maßnahmen. Ob diese ihre volle Wirkung entfalten und zu einer Belebung der Wirtschaft beitragen, wird sich erst später zeigen. Da die Maßnahmen bereits zum 1.7.2020 greifen sollen, ist zu erwarten, dass dieses Gesetzpaket sehr kurzfristig von allen erforderlichen parlamentarischen Institutionen bewilligt wird.

Nebenjob neben Kurzarbeitergeld

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus ordnen viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter an. Zudem ist für Minijobber der Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, weil Minijobs in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.

Für Arbeitnehmer bedeutet die Kurzarbeit massive finanzielle Einbußen, die sich viele auf Dauer nicht oder nur schwer leisten können. Auf der anderen Seite besteht aktuell ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Personal und Hilfskräften in systemrelevanten Bereichen wie dem Lebensmitteleinzelhandel, der Pflege und der Landwirtschaft. Für Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld bietet sich daher die Chance, dieses mittels Nebentätigkeit entsprechend aufzustocken.