360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein

Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein

Nach wie vor ist bei vielen Unternehmern der Irrtum verbreitet, dass sie nichts mit der Künstlersozialabgabe zu tun haben. Denn kaum ein Unternehmer denkt sofort an die Künstlersozialkasse, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker neue Visitenkarten oder Briefbögen in Auftrag gibt oder einen Webdesigner mit der laufenden Anpassung seiner Website betraut. Doch genau das kann für die Künstlersozialabgabepflicht schon ausreichen, denn auch freischaffende Webdesigner gehören nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, da sie unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten die Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren.

Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte

Der BFH hat in drei Urteilen jeweils vom 23.11.2022 (VI R 50/20, VI R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.) auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Grundsteuerwerterklärung

In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten/müssen Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Maßgeblich für die Erklärung waren/sind die tatsächlichen Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Doch was, wenn sich nach dem 1. Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben? Die Lösung des Gesetzgebers: In bestimmten Fällen besteht die Pflicht, eine Anzeige beim Finanzamt abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen keine Anzeigepflicht besteht.

Inflationsausgleichsprämie

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz erstellt. Es werden in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet. Viele Antworten aus den FAQ Corona (Steuern) zu den ähnlichen Regelungen des § 3 Nr. 11a EStG (Corona-Prämie) und des § 3 Nr. 11b EStG (Corona-Pflegebonus) gelten in gleicher oder ähnlicher Weise auch für die Inflationsausgleichsprämie.

elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Neben vielen anderen Gesetzesänderungen tritt zum 01.01.2023 auch eine Änderung bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern in Kraft. Diese Arbeitnehmer erhalten zukünftig bei einer Krankheit von ihrem Arzt keine Ausfertigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihren Arbeitgeber mehr (gelbe Ausfertigung). Gesetzlich besteht nur noch die Pflicht, dem Arbeitgeber (formlos) den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.

Corona-Boni bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

Das vom Bundestag am 19.05.2022 und vom Bundesrat am 10.06.2022 beschlossene Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält mit § 3 Nr. 11b EStG eine Neuregelung für einen steuerfreien Corona-Bonus.
Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.

Steuertipps zum Jahreswechsel

Tipp 1: Steuerbonus für haushaltnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Tipp 2: Mit energetischer Sanierung Strom und Steuern sparen
Tipp 3: Spenden sind steuerbegünstigt
Tipp 4: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen
Tipp 5: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen
Tipp 6: Altersvorsorgezulage auch als Unternehmer sichern
Tipp 7: Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen

Steuertipps zum Jahreswechsel

Tipp 1 – Wirtschaftsgüter optimal abschreiben
Tipp 2: Die 10-Tage-Regel beachten und optimal für sich nutzen
Tipp 3: Null-Steuersatz für Photovoltaikanlagen in Sicht
Tipp 4: Umweltbonus noch 2022 sichern