360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Steuertipps zum Jahreswechsel

Steuertipps zum Jahreswechsel

Tipp 1: Weihnachtsfeier richtig planen und versteuern
Tipp 2: Weihnachtsüberraschung muss keine Steuerfalle sein
Tipp 3: Mit Inflationsausgleichsprämie oder Corona-Bonus finanziell unterstützen

Inflationsausgleichsprämie

Ab dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro gewähren. Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung – wie schon bei der Corona-Prämie – erneut ermöglicht.

Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen

Photovoltaik ist wieder im Kommen. Während die Einspeisevergütung in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert wurde, hat sich der Trend jüngst umgekehrt: Für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, gelten durch die EEG-Novelle 2023 höhere Vergütungssätze von bis zu 0,134 €/kWh. Die Solarmodule wurden in den letzten Jahren in der Anschaffung immer günstiger. Und durch die weiterentwickelte Speichertechnologie
arbeiten Photovoltaikanlagen effizienter. Ob eine eigene Photovoltaikanlage (z.B. auf dem Hausdach) für Sie interessant ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere sollten Sie auf die Größe achten. Den größten Nutzen aus der Anlage ziehen Sie
durch selbstverbrauchten Strom und die entsprechende Ersparnis, gerade vor dem Hintergrund der enorm steigenden Strompreise. Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Sie aber auch zum Energieanbieter werden, indem Sie überschüssigen Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Ihre Ausgaben für die Anlage sind dann abziehbare Betriebsausgaben und Ihre Erlöse steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

Steuerbonus für Pflegekosten nutzen

Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Unterstüt­zung im Alltag, häusliche Pflege und Betreuung. Profes­sionelle Pflege hat jedoch ihren Preis und nur ein Teil der Kosten wird von den Pflegekassen übernommen. An den verbleibenden Kosten kann der Staat beteiligt werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Soweit dies nicht möglich ist, kann der Steuer­bonus für haushaltsnahe Dienst­ und Betreuungsleistun­gen geltend gemacht werden. 20 % der Aufwendungen für Betreuungsleistungen für die pflegebedürftige Person, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuer abgezogen werden.

Mit dem E-Auto Geld sparen und verdienen

Die Elektromobilität ist schon seit Jahren ein zentraler Baustein, um Treibhausgase einzusparen. Staatliche und steuerliche Förderungen sollen Kaufanreize schaffen, ver­mehrt Elektro-­ und Hybrid­-Fahrzeuge zu kaufen. Künftig sollen allerdings nur noch reine Elektroautos gefördert werden.

Referentenentwurf für Jahressteuergesetz 2022

Ende Juli hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für ein Jahressteuergesetz veröffentlicht. Wer umfangreiche Erleichterungen und Steuersenkungen erwartet, wird enttäuscht. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von kleinen Anpassungen und Klarstellungen aufgrund der Rechtsprechung und der Auffassungen der Finanzverwaltung. Immerhin hat der Entwurf einen Umfang von 150 Seiten und betrifft fast alle Steuerarten.

Gestaltungsmodell zur privaten Pkw-Nutzung passé

Ganz gleich ob Statussymbol oder unverzichtbares Beförderungsmittel: Die Fahrzeugkosten eines Firmenwagens sollen möglichst komplett als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Privatnutzung darf allerdings den Gewinn nicht mindern. Der Entnahmewert ist daher zu versteuern, am einfachsten mit der sogenannten 1-Prozent Methode.

Unlängst hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH) einer in der Praxis beliebten Gestaltung einen Riegel vorgeschoben. Es geht dabei um die Deckelung der 1-Prozent-Methode zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblich genutzten Fahrzeugs auf die tatsächlichen Kosten (sogenannte Kostendeckelung).

Die obersten Finanzrichter haben in ihren aktuellen Urteilen vom 17. Mai 2022 die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt. Sie sind der Auffassung, dass im Zuge der Kostendeckelung eine geleistete Leasingsonderzahlung bei der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs immer periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt werden muss. Diese Verteilung hat unabhängig von der Gewinnerermittlungsart zu erfolgen. Somit können sich nunmehr grundsätzlich keine steuerlichen Vorteile aus einer möglichst hohen Leasingsonderzahlung mit entsprechend geringeren Leasingraten ergeben.

Kaufprämien für E-Mobilität

Für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur gibt es nicht nur steuerliche Vergünstigungen. Beim Kauf können Unternehmer und Privatpersonen diverse Förderungen in Form von Kauf- und Installationsprämien vom Staat oder sogar von Energieversorgern erhalten.

EPP - Die neue Energiepreispauschale

Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde im Einkommensteuergesetz ein neuer Abschnitt XV. „Energiepreispauschale“ mit elf (!) neuen Paragraphen eingeführt.

Das BMF hat zudem umfangreiche FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) veröffentlicht (Stand 17.06.2022). Update vom 25.07.2022: Die FAQ wurden noch einmal etwas konkretisiert (Stand 20.07.2022 - Änderungen im Fettdruck).

Private Veräußerungsgeschäfte

Eine Nutzung zu „eigenen Wohnzwecken“ liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung an ein Kind i.S.d. § 32 EStG unentgeltlich überlässt (vgl. Rz 22 f. im BMF-Schreiben vom 05.10.2000).

Unklar ist dabei, ob und ggf. unter welchen Bedingungen auch die Überlassung an andere Personen unschädlich ist. Zu denken ist hier beispielsweise an Kinder, für die kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht oder an den getrennt lebenden Elternteil oder den ehemaligen Ehepartner.